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   VGH Baden-Württemberg, 08.08.2018 - A 11 S 1753/18   

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https://dejure.org/2018,25253
VGH Baden-Württemberg, 08.08.2018 - A 11 S 1753/18 (https://dejure.org/2018,25253)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.08.2018 - A 11 S 1753/18 (https://dejure.org/2018,25253)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. August 2018 - A 11 S 1753/18 (https://dejure.org/2018,25253)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweichung bzgl. allgemeiner Tatsachenfeststellungen einer zu einem nationalen Abschiebungsverbot ergangenen Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts von einer Tatsachenfeststellung des Rechtsmittelgerichts zur Frage des internen Schutzes; Feststellung durch das ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 2, AsylG § 78 Abs. 4 S. 4, VwGO § 138 Nr. 6, EMRK Art. 3
    Berufungszulassungsantrag, Divergenz, interne Fluchtalternative, interner Schutz, Afghanistan, Existenzgrundlage, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 78 Abs 3 Nr 2 AsylVfG 1992, § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG 1992, Art 3 MRK
    Entscheidungserhebliche Abweichung hinsichtlich allgemeiner Tatsachenfeststellungen zur Frage des internen Schutzes eines Asylbewerbers am vermeintlichen Schutzort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Divergenz; Interner Schutz; Unmenschliche Behandlung; Erniedrigende Behandlung

  • rechtsportal.de

    Abweichung bzgl. allgemeiner Tatsachenfeststellungen einer zu einem nationalen Abschiebungsverbot ergangenen Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts von einer Tatsachenfeststellung des Rechtsmittelgerichts zur Frage des internen Schutzes; Feststellung durch das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2018 - A 11 S 241/17

    Gruppenverfolgung der Volkszugehörigen der Hasara in Afghanistan; Sicherheitslage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.2018 - A 11 S 1753/18
    a) Soweit der Kläger eine Abweichung des angegriffenen Urteils von dem Urteil des beschließenden Senats vom 17. Januar 2018 - A 11 S 241/17 - hinsichtlich des Maßstabs zur Beurteilung einer tatsächlichen Gefahr einer Verletzung in Art. 3 EMRK geltend macht, zeigt er die jedenfalls die Entscheidungserheblichkeit nicht auf.

    c) Die behauptete Divergenz zu dem Urteil des beschließenden Senats vom 17. Januar 2018 - A 11 S 241/17 -, ist ebenfalls nicht gegeben.

    Denn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Art. 3 EMRK und § 3e AsylG besteht lediglich dergestalt, dass für den Fall, dass die Situation am vermeintlichen Schutzort einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK darstellte, dieser Schutzort den Anforderungen des § 3e AsylG nicht genügen würde (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.01.2018 - A 11 S 241/17 - Asylmagazin 2018, 207; juris Rn. 271).

    entscheidungstragend von den Erwägungen des beschließenden Senats zur Bedeutung von Rückkehr- und Starthilfen im Urteil vom 17. Januar 2018 - A 11 S 241/17 - ab.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2017 - A 11 S 512/17

    (Keine) Möglichkeit der Verweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.2018 - A 11 S 1753/18
    21 d) Eine Divergenz liegt auch nicht zu den Erwägungen auf S. 61 f. des insoweit in Bezug genommenen Urteils des beschließenden Senats vom 16. Oktober 2017 - A 11 S 512/17 - vor.

    e) Ebenso wenig besteht eine Divergenz zu der in Bezug genommenen Passage auf S. 62 des Urteils des beschließenden Senats vom 16. Oktober 2017 - A 11 S 512/17.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2007 - 15 A 750/07

    Rückkehr eines yezidischen und kurdischen Flüchtlings in seinen Herkunftsstaat;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.2018 - A 11 S 1753/18
    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, juris, und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 -, AuAS 1997, 261; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris; HessVGH, Beschlüsse vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 -, juris, und vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A -, InfAuslR 2002, 156; SächsOVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris; Berlit, in: GK-AsylG § 78 Rn. 609 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124a Rn. 214).
  • VGH Hessen, 13.09.2001 - 8 UZ 944/00

    Grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage; hier: für neue Gutachten zu China

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.2018 - A 11 S 1753/18
    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, juris, und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 -, AuAS 1997, 261; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris; HessVGH, Beschlüsse vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 -, juris, und vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A -, InfAuslR 2002, 156; SächsOVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris; Berlit, in: GK-AsylG § 78 Rn. 609 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124a Rn. 214).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 2 B 148.11

    Abweichungsrüge; Berufung auf allgemeine Grundsätze des Verwaltungs- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.2018 - A 11 S 1753/18
    Zur Darlegung der Rechtssatzdivergenz ist es erforderlich, dass ein die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz aufgezeigt wird, der zu einem ebensolchen Rechtssatz in der Entscheidung des höheren Gerichts in Widerspruch steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; vom 22.03.2012 - 2 B 148.11 -, Rn. 3 juris m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 02.01.2013 - A 4 A 25/11

    Asyl, grundsätzliche Bedeutung, Tatsachenfrage, Auseinandersetzugn mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.2018 - A 11 S 1753/18
    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, juris, und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 -, AuAS 1997, 261; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris; HessVGH, Beschlüsse vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 -, juris, und vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A -, InfAuslR 2002, 156; SächsOVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris; Berlit, in: GK-AsylG § 78 Rn. 609 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124a Rn. 214).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.2018 - A 11 S 1753/18
    b) Eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, BVerwGE 104, 265) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.2018 - A 11 S 1753/18
    Zur Darlegung der Rechtssatzdivergenz ist es erforderlich, dass ein die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz aufgezeigt wird, der zu einem ebensolchen Rechtssatz in der Entscheidung des höheren Gerichts in Widerspruch steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; vom 22.03.2012 - 2 B 148.11 -, Rn. 3 juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - A 6 S 48/00

    Zulassung der Berufung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs abgelehnt, wenn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.2018 - A 11 S 1753/18
    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, juris, und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 -, AuAS 1997, 261; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris; HessVGH, Beschlüsse vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 -, juris, und vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A -, InfAuslR 2002, 156; SächsOVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris; Berlit, in: GK-AsylG § 78 Rn. 609 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124a Rn. 214).
  • VGH Hessen, 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92

    Zulassung der Berufung in Asylrechtsstreitigkeiten - Grundsatzfrage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.2018 - A 11 S 1753/18
    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, juris, und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 -, AuAS 1997, 261; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris; HessVGH, Beschlüsse vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 -, juris, und vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A -, InfAuslR 2002, 156; SächsOVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris; Berlit, in: GK-AsylG § 78 Rn. 609 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124a Rn. 214).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.1997 - A 16 S 1388/97

    Asylverfahren - Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der

  • VGH Bayern, 08.11.2018 - 13a B 17.31960

    Rückkehr im Familienverband - Ermittlung realitätsnaher Rückkehrsituation

    Hiernach muss beim internen Schutz die Existenzgrundlage jedoch so weit gesichert sein, dass vom Ausländer vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er sich dort aufhält; dieser Zumutbarkeitsmaßstab bzw. dieses Zumutbarkeitsniveau geht über das Fehlen einer im Rahmen von § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK maßgeblichen Sicherung des Existenzminimums hinaus (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 = NVwZ 2013, 1167 - juris Rn. 20; VGH BW, B.v. 8.8.2018 - A 11 S 1753/18 - juris Rn. 22).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2020 - 13 A 11421/19

    Keine Rückkehrgefährdung von jungen männlichen afghanischen Staatsangehörigen

    Hiernach muss beim internen Schutz die Existenzgrundlage jedoch so weit gesichert sein, dass vom Ausländer vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er sich dort aufhält; dieser Zumutbarkeitsmaßstab bzw. dieses Zumutbarkeitsniveau geht über das Fehlen einer im Rahmen von § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK maßgeblichen Sicherung des Existenzminimums hinaus (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 - NVwZ 2013, 1167 - juris Rn. 20; VGH BW, B.v. 8.8.2018 - A 11 S 1753/18 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 13a B 18.32817

    Keine Feststellung nationaler Abschiebungsverbote zugunsten eines afghanischen

    Hiernach muss beim internen Schutz die Existenzgrundlage jedoch so weit gesichert sein, dass vom Ausländer vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er sich dort aufhält; dieser Zumutbarkeitsmaßstab bzw. dieses Zumutbarkeitsniveau geht über das Fehlen einer im Rahmen von § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK maßgeblichen Sicherung des Existenzminimums hinaus (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 - NVwZ 2013, 1167 - juris Rn. 20; VGH BW, B.v. 8.8.2018 - A 11 S 1753/18 - juris Rn. 22).
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